Teilnahmebedingungen für KJO-Veranstaltungen

Teilnahmebedingungen:
Anmeldung:
Die Anmeldung zu einer Veranstaltung der KJO erfolgt online über das Anmeldesystem auf kjo-online.de. In Ausnahmefällen sind Anmeldungen per Telefon, Mail oder persönlich möglich. Bei Anmeldungen minderjähriger Teilnehmer ist außerdem die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten auf einer Einverständniserklärung notwendig.

Grundsätzlich erfolgt die Anmeldung im Onlineanmeldesystem individuell durch den einzelnen Teilnehmenden.

Die Anmeldung im Onlineanmeldesystem ist verbindlich. Abmeldungen von Veranstaltungen erfolgen nur mit persönlicher Rücksprache mit dem KJO-Büro. Erfolgt eine Abmeldung zu einer Veranstaltung nicht oder nicht rechtzeitig (bis mindestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung) ist die KJO berechtigt, bereits überwiesene Teilnehmerbeiträge einzubehalten oder nachträglich per Rechnung einzufordern. In Krankheitsfällen kann der Teilnahmebeitrag erstattet werden.

Aufsichtspflicht und Informationspflicht:
Die Erziehungsberechtigten übertragen mit der Anmeldung die Aufsichtspflicht an die betreuenden Gruppenleiter:innen der jeweiligen Veranstaltung für den in der Anmeldung genannten Zeitraum. Die Erziehungsberechtigten erklären sich einverstanden, dass ihr Kind tagsüber kurzfristig ohne Begleitung von Gruppenleiter:innen, aber in Gruppen von mindestens drei Teilnehmenden ausgehen darf.

Die Erziehungsberechtigten erklären sich einverstanden, dass im Falle einer ernsthaften Erkrankung ihre Kindes die verantwortliche Gruppenleitrung der Maßnahme die Entscheidung über eine eventuelle Krankenhausbehandlung oder Operation treffen darf, sofern eine Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten nicht mehr möglich sein sollte.

Die Erziehungsberechtigten haben Kenntnis davon, dass das Leitungsteam die Rückreise ihres Kindes auf ihre Kosten veranlassen kann, sofern dieses den Anweisungen der Gruppenleiter:innen nicht Folge geleistet hat oder andere schwerwiegende Gründe vorliegen.

Medizinische oder andere Gründe, die zu einer Einschränkung der Teilnahme führen können, sind ab Anmeldebestätigung bei Bekanntwerden dem Veranstalter mitzuteilen. Für die Aktualisierung personenbezogener Daten, insbesondere der Kontaktdaten einschließlich E-Mailadresse sind die Teilnehmenden selbst verantwortlich.

Datenschutz:
Personenbezogene Daten werden in einer digitalen Datenbank gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Gemäß der Kirchlichen Datenschutzordnung (KDO) sind wir zu folgender Angabe verpflichtet:
„Gemäß §13a KDO (Anordnung über den Kirchlichen Datenschutz) weisen wir Sie darauf hin, dass wir bei einer Anmeldung Ihre personenbezogenen Daten speichern und diese verarbeiten, um Sie über weitere Veranstaltungen zu informieren.“

Bild- und Tonaufnahmen:
Während der Veranstaltung werden hauptsächlich zu Dokumentationszwecken Fotografien erstellt und Filme gedreht. Wir behalten uns vor, die Fotos und Filme zu veröffentlichen, sie insbesondere zu vervielfältigen und zu verbreiten (in gedruckter Form und auf digitalen Trägern), sie öffentlich auszustellen (z.B. bei anderen Veranstaltungen), sie öffentlich wiederzugeben (etwa bei Filmvorführungen) und sie öffentlich zugänglich zu machen (im Wege der Online-Übermittlung). Personen, die dies nicht wünschen, müssen dies vorab im KJO-Büro mitteilen.
Die Teilnehmenden, bzw. deren Erziehungsberechtigte geben das zeitlich und räumlich unbefristete Einverständnis zur Veröffentlichung von Film- und Fotoaufnahmen mit Abbildung der eigenen Person. Nur der Veranstalter oder durch den Veranstalter beauftragte Personen dürfen Bild- und Tonaufnahmen für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit erstellen.
Die Weitergabe von Bild- und Tonaufnahmen an Dritte von allen Beteiligten ist untersagt.

Versicherungsschutz:
Auf den Veranstaltungen der KJO sind die Teilnehmenden über den Sammelversicherungsvertrag der Ecclesia versichert. Der aktuelle Umfang und die Versicherungsbedingungen finden sich unter [ecclesia.de…. Link folgt noch!]. Der Veranstalter übernimmt darüber hinaus keine Haftung für persönliche Wertgegenstände auf den Veranstaltungen.

Grundsätzliches:
Die Teilnehmenden, bzw. deren Erziehungsberechtigten stimmen den genannten Bedingungen zu. Sollte einzelnen Punkten dieser Vereinbarung nicht zugestimmt werden, muss dies persönlich oder schriftlich mit der jeweiligen verantwortlichen Maßnahmeleitung besprochen werden.

Träger der Maßnahmen sind die KJO auf Bezirksebene, bzw. die entsprechende KJO-Gemeinde.

Der Rechtsträger sowie der Veranstalter schließen jede Haftung für Sachschäden – soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen – aus. Die Benutzung der Veranstaltungsorte erfolgt insoweit auf eigene Gefahr. Die Teilnehmenden haften selbst gegenüber der KJO oder Dritten für alle von ihnen verursachten Schäden.
Während der gesamten Veranstaltung üben die Leitung der Veranstaltung sowie die von ihr ermächtigten Personen das Hausrecht aus.

Diese Teilnahmebedingungen sind nach ihrer Veröffentlichung ohne zeitliche Einschränkung gültig.